Pflicht & Chancen für Ihr Unternehmen

Psychische Gefährdungsbeurteilung – immer noch ein Tabuthema?
 

Laut aktueller Statistik nehmen die psychischen Erkrankungen Platz 2 unter den zehn wichtigsten Krankheitsarten in Bezug auf die Arbeitsunfähigkeitstage ein.

Diese Zunahme der psychischen Erkrankungen führte zur Ergänzung des Arbeitsschutzgesetzes § 5 im September 2013 um den Punkt 6  „psychische Belastungen bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen ".  

Mit der Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht! Die Analyse bestehender Belastungen bietet Ihnen die Chance, mit gezielten Maßnahmen, nachhaltig in die Leistungsfähigkeit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und somit auch in die Ihres Unternehmens zukunftsweisend zu investieren.

Frau Elke Seidel, systemische Prozessberaterin im BGM wird uns durch dieses Thema führen.

Veranstaltungsinformationen
  • Am:
  • Uhrzeit :
    18:00
    Uhr
  • Telefon:
    + 49 9231 / 509916   
  • Veranstalter:
    AGI Hochfranken plus e.V.
  • Straße:
    Markgrafenstraße 28
  • PLZ/Ort:
    95680 Bad Alexandersbad